OrtsKirchenRatsWAHLEN 2024
 

9. und 10. November

WAS IST EIN ORTSKIRCHENRAT UND WAS MACHT ER? Eine Pfarrei setzt sich in der Regel aus mehreren Ortsgemeinden zusammen. Der Ortskirchenrat ist eine Gruppe von Menschen, die von den Mitgliedern der Ortsgemeinde gewählt worden sind. Weitere Personen können berufen werden. Der Ortskirchenrat bespricht Themen, welche die Kirche an einem konkreten Ort, d.h. die Ortsgemeinde, betreffen und organisiert die Umsetzung. Das Gremium trifft sich etwa sechs Mal im Jahr, um sich auszutauschen und konkrete Vorhaben zu planen. Es gibt auch gelegentliche Treffen zu bestimmten Themen.

Werden Sie Mitglied im Ortskirchenrat! Nicht jede/-r muss alles können – je vielfältiger die Gaben und Interessen der Mitglieder sind, umso besser!

SIE KÖNNEN SICH ALS KANDIDAT/-IN AUFSTELLEN LASSEN, WENN SIE… • katholisch sind; • mindestens 16 Jahre alt sind. 

SCHLAGEN SIE KANDIDAT/-INNEN VOR! Sie kennen Personen, die für eine Mitarbeit im Ortskirchenrat geeignet sind? Sie möchten sich selbst zur Wahl stellen? Dann gibt es folgende Möglichkeiten: • Teilen Sie dem zuständigen Pfarrbüro Ihren Kandidat/-innen-Vorschlag mündlich oder schriftlich mit. • Teilen Sie Ihren Kandidat/-innen-Vorschlag dem Wahlausschuss schriftlich mit (WahlBox in der Kirche).

EINE STIMME ABGEBEN! Im November 2024 findet die Wahl für den Ortskirchenrat Ihrer Gemeinde statt. Sie können schon vorher per Briefwahl wählen oder im zuständigen Pfarrbüro wählen gehen. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind.

Zeitplan:

- Kandidat:innenvorschläge können ab jetzt eingereicht werden

- Bis zum 10.10.2024 - Zustimmung zur Kandidatur und Aufstellung der Kandidat:innen-Liste 

- 9. und 10. November 2024 - WAHL

- 11.-17.11.2024 - Bekanntgabe des Ergebnisses

Weitere Informationen: 

https://www.bistum-dresden-meissen.de/gut-informiert/wahlen-zum-ortskirchenrat/wahlen-zum-ortskirchenrat

Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar - Erklärung der deutschen Bischöfe: 

https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse_2024/2024-023a-Anlage1-Pressebericht-Erklaerung-der-deutschen-Bischoefe.pdf

Ordnung für den Ortskirchenrat und den Pfarreirat im Bistum Dresden-Meißen: 

https://www.bistum-dresden-meissen.de/medien/okrpr/2024-07-04_okr_ordnung_ver%C3%B6ffentlichung.pdf